Kaum haben wir die Nachteilsausgleiche (ohne Notenschutz) für Vincent durch, erreichen mich folgende Schlagzeilen:
Kommentar: Zeugnis-Urteil führt zu Zwangsouting
Stand: 25.11.2023 08:40 UhrIn Hamburger Zeugnissen steht bislang nicht, ob ein Schüler oder eine Schülerin eine Behinderung hat. Das wird sich künftig ändern. Denn das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Behinderung im Zeugnis stehen darf, wenn deswegen bestimmte Leistungen nicht benotet wurden. Das nennt sich Notenschutz und soll die Behinderung eigentlich ausgleichen. Das Gericht will Transparenz schaffen sowie behinderte und nicht-behinderte Schülerinnen und Schüler gleichstellen. Doch das bedeutet, dass zum Beispiel die Lese- und Rechtschreibschwäche Legasthenie, Autismus oder Körperbehinderung bald im Abiturzeugnis stehen. Das ist ein Rückschritt für die Inklusion, meint Nina Rodenberg in ihrem Kommentar.
Das hieße, dass Menschen mit Behinderung bei ihrer Bewerbung mit dem Abi-Zeugnis (oder anderen Schulabschlusszeugnissen?) beim zukünftigen Arbeitgeber oder bei Ausbildungsplätzen sofort mit ihrem GdB oder Diagnose geoutet werden würden, was einer Gleichstellung mit Menschen ohne Behinderung oder Beeinträchtigung überhaupt nicht gleich kommen würde.
Die Welt wird immer beschissener für Menschen mit Behinderung! Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil zurückgenommen wird.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist ja für mich, dass es ggf. auf Wunsch eben nicht im Zeugnis erwähnt wird, da es im Urteil heißt, dass es erwähnt werden KANN (nicht muss?).
Handbuch zur individuellen Unterstützung – Nachteilsausgleich und Notenschutz (aktualisiert Feb2019)