Nachteilsausgleiche – endlich sind sie Schwarz auf Weiß

Am 14. November diesen Jahres hatten wir ein Gespräch in der Mittelschule mit der Klassenleitung, der Schulleitung dem MSD-A. Sven hat mich in dieses Gespräch begleitet, da ich wirklich langsam echt müde bin. Nicht körperlich, sondern einfach geistig müde. SO richtig ausgelaugt und mürbe, weil ich seit Monaten nur noch organisiere, denke, hinterherlaufe, fordere, beantrage und verbal einfach mittlerweile um mich schlage, damit mal was vorangeht.

Wie dem auch sei, er war dabei und ich fühlte mich nicht mehr ganz so alleinegelassen mit allem, was diese Nixklusion zu bieten hat.

Heute, endlich am 21.11.2023 kam von der Dame des MSD-A die Festlegung der NTA (Nachteilsausgleiche) an. Ich hab ja schon im vorherigen Beitrag über den ganzen Verlauf darüber erzählt, dass ich sie mal aufliste, wenn sie endlich offiziell formuliert wurden.

Auszug aus dem guten Schriftstück:

[..]
§32 Individuelle Unterstützung

  • wird im Rahmen des pädagogischen und organisatorischen Ermessens gewährt
  • achten auf eine reizarme, ablenkungsarme Umgebung
  • Sitzplatzwahl nach Absprache und in Anlehnung an ein/mehrerer Bezugskind(er) (Schulbegleitung und Eltern einbinden)
  • didaktisch-methodische Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere zur Visualisierung und Strukturierung (z.B. Hefteinträge vorstrukturieren oder überlassen)
  • Arbeiten in einem separaten Raum ermöglichen (bei Bedarf)
  • Hand- und Lautzeichen sowie feste Symbole einsetzen (in Anlehnung an das TEACCH)
  • Arbeitsanweisungen individuell erläutern (Schulbegleitung einbinden)
  • bei den Hausaufgaben unter Berücksichtigung der schulartspezifischen Anforderungen differenzieren (z.B. quantitativ)
  • Formen der Visualisierung und Verbalisierung verstärkt nutzen
  • Terminplan für Termine im Schuljahr und besondere Termine erstellen, Abweichungen nach Möglichkeit zeitnah besprechen und nach Bedarf eventuelle Alternativen anbieten (Eltern, Schulbegleitung in Absprachen einbinden)

Die aufgeführten Maßnahmen zur individuellen Unterstützung sind als nicht absolut oder vollständig zu verstehen. Sie resultieren aus einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schule und Eltern und können entsprechend den Bedürfnissen des Schülers im laufenden Schuljahr erweitert und/oder neu besprochen und angepasst werden.
Individuelle Unterstützungsmaßnahmen werden nicht im Zeugnis vermerkt.

§33 Nachteilsausgleich

… ist auf die Leistungsfeststellung begrenzt.

  • methodisch-didaktische Hilfen einschließlich Strukturierungshilfen einsetzen (z.B. schriftliche Arbeiten in Abschnitte gliedern oder nach Einzelaufgaben vorlegen, Arbeitsblätter vorstrukturieren)
  • einzelne schriftliche Aufgabenstellungen zusätzlich vorlesen (Schulbegleitung)
  • Aufgaben differenziert stellen, sofern der Kern der Aufgabe erhalten bleibt (z.B. auf sprachliche Ausschmückungen in Sachaufgaben oder emotionale Umschreibungen verzichten)
  • Aufgaben differenziert gestalten (z.B. ohne Gestaltungselemente, dafür mit
    Erinnerungshilfen, Strukturvorgaben oder vereinbarten Zeichen aus dem TEACCH)
  • einzelne mündliche Leistungsfeststellungen in der 1:1 Situation mit der Lehrkraft durchführen
  • einzelne schriftliche Leistungsfeststellungen durch mündliche ersetzen (z.B. Abfragen von kurzen Leistungsnachweisen oder Teilaufgaben durch die Lehrkraft, Aufsprechen auf einen Tonträger)
  • mündliche und schriftliche Arbeitsformen individuell gewichten, sofern keine bestimmte Form der Leistungserhebung und Gewichtung in der Schulordnung vorgegeben ist
  • spezielle Arbeitsmittel zulassen: Computer oder Laptop
  • Leistungsnachweise in einem separaten Raum abhalten (bei Bedarf)
  • größere Exaktheitstoleranz bei motorischen Anforderungen beispielsweise im Sport oder Werken
  • größere Exaktheitstoleranz beim Schriftbild gewähren
  • größere Exaktheitstoleranz in zeichnerischen Aufgabenstellungen z.B. in Geometrie gewähren (3-5 mm)
  • bestimmte Formen der Unterstützung, die dem Schüler durch eine Begleitperson
    gewährt werden, zulassen (z.B. Wiederholtes Vorlesen von Aufgabenstellungen,
    Strukturierung der Materialien)
  • Verzicht auf Leistungsfeststellungen resultierend aus Gruppenarbeit (oder den Schüler mit „Einzelarbeit/-aufgaben“ in eine Gruppe einbinden)
  • Eine Bezugsperson als „Sprachübermittler“ nutzen (z.B. Lehrkraft, Schulbegleitung oder Mitschüler trägt eine schriftlich erarbeitete/ mündlich eingeflüsterte zu bewertende Arbeit/Antwort laut vor)
  • Verzicht auf emotionale Be- oder Umschreibungen in Aufgabenstellungen, sofern diese nicht Kern der Aufgabe sind
  • Verzicht auf Aufgaben, welche emotionales Feingefühl erfordern, wenn diese nicht Kern der Aufgabenstellung sind (z.B. neutrale Themenwahl in Deutsch und Englisch)
  • Zulassen der Schulbegleitung als emotionale-soziale Stütze bei Leistungserhebungen

Die Maßnahmen zum Nachteilsausgleich müssen durch die Schulleitung genehmigt und bestätigt werden, um rechtsgültig durchgeführt werden zu können. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis aufgeführt und gilt in der Regel zwei Schuljahre.

§ 34 Notenschutz

… erstreckt sich auf die Bewertung von einzelnen Leistungsnachweisen, die Bildung von Noten in Zeugnissen, die Bewertung der Leistungen in Abschlussprüfungen und die Festsetzung der Gesamtnote.

  • Im Fach ———- wird auf die Bewertung der mündlichen Leistungen, die ein Sprechen voraussetzen, verzichtet.
  • In den Fächern ———- wird auf die Bewertung verzichtet, da diese auf Grund der Beeinträchtigung nicht erbracht werden können.

Die Maßnahmen zum Notenschutz müssen von der Schulleitung genehmigt und bestätigt werden, um rechtsgültig durchgeführt werden zu können. Der Notenschutz gilt in der Regel für 2 Schuljahre.

Bei einem auch nur für Teile des Zeugniszeitraums gewährten Notenschutz ist ein Hinweis in die Zeugnisbemerkung aufzunehmen, der die nicht erbrachte oder nicht bewertete fachliche Leistung benennt. Dies gilt auch für Zeugnisse, in denen Leistungen von Fächern aus früheren Jahrgangsstufen einbezogen werden. Ein Hinweis auf die Beeinträchtigung oder den sonderpädagogischen Förderbedarf
unterbleibt.
Die Stellungnahme kann aufgrund der Behinderung bis auf weiteres gelten.
[..]

Zeitgleich, in dem ich hier tippe und gleichzeitig alles für den NTA zur Schule schicke und meine Gedanken sich überschlagen, rief auch endlich die HPT bzw. das Jugendhaus an, in dem ein Platz für Vincent frei sein würde.

Sein erster Probetag findet am kommenden Montag statt. Ich fahre ihn gleich nach der Schule mit dem Auto hin und hole ihn gegen 16 Uhr ab. Vor Ort werde ich dann auch sofort erfahren, ab wann er dann täglich fest in die Jugendgruppe gehen darf. Und wenn nichts mehr dazwischenkommt, kann das sogar schon ab Dienstag sein!

Ob ich mit den Nerven durch bin? Möglich! Ob ich geistig sowas von müde bin? Aber sowas von! Ob ich wohl bald wieder ein wenig zur Ruhe kommen darf? Es wäre wünschenswert!

Heute Abend gönne ich mir ein Glas Wein und feiere meinen Erfolg! Erfolg über 1 Jahr, 6 Monate, 19 Tage! Schließlich war das kein Spaziergang! Für keinen von uns in der Familie!

 

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