Stefanie? Liliana? Trulla? Wie heißt sie denn nun? oder: Bürokratie-Irrsinn bei meiner Namensergänzung

Einige haben keinen Plan darüber, dass ich eigentlich als Stefanie geboren wurde, andere kennen mich nur als Stefanie und gar nicht als Liliana, wieder andere kennen mich als Liliana Stefanie. Aber was ist da überhaupt los mit diesem Namens-Wirrwarr? Ich erzähl es gern mal…

Alles fing damit an, dass ich als Kind schon den Namen Stefanie abstoßend fand! Ich fragte meine Eltern oft, ob ich noch einen zweiten Vornamen habe, den ich anstelle nutzen könnte, doch das war leider nicht drin: ich hieß nur Stefanie oder Steffi oder Steff oder Tiff oder wie auch immer man mich in meiner Kindheit rief. Ich hasste es!

Irgendwann im Jahr 2007 (es kann auch 2006 gewesen sein) wurde ich auf einem Mittelaltermarkt mit Liliana begrüßt. Es war ein Druide und er sagte zu mir, dass er mich schon mal mit dem Namen Liliana gesehen habe. Ob er das geträumt hat oder wo auch immer er mich gesehen hatte, weiß ich nicht und ich hinterfragte das auch nie. Aber es fühlte sich ab diesem Moment sehr stimmig an, als würde man mich endlich bei MEINEM Namen rufen! Auf diesem Markt bekam ich dann auch eine Namensweihe. Ich hatte damals noch keine Ahnung von Riten und Zeremonien aus dem heidnischen Glauben, aber auch da fühlte es sich endlich stimmig an.

Also nutzte ich den Namen im privaten Umfeld so oft ich konnte, wenn ich neue Bekanntschaften machte.

Leider hemmte mich die Tatsache, dass ich Liliana nicht im Personalausweis stehen hatte, und so wurde der Name immer weniger benutzt, wenn ich irgendwo unterschreiben musste oder Bestellungen tätigte, um sicher zu gehen, dass das Paket auch bei mir – Stefanie – ankommt.

Irgendwann war ich es so leid, ich hab dann den Schritt gewagt und die offizielle Namensergänzung im Amt in Angriff genommen. Hierzu schrieb ich folgende Zeilen:

Sehr geehrte Frau D.,
Ich möchte meine
m Vornamen im Ausweis einen weiteren zusätzlichen Vornamen hinzufügen. Dieser soll an erster Stelle stehen. Der zusätzliche Vorname lautet Liliana. Somit soll mein Name im Ausweis zukünftig Liliana Stefanie Lüttgens lauten. Ich wünsche den zusätzlichen Vornamen aus verschiedenen Gründen. Ich habe den Namen Stefanie bereits in Kindertagen hassen gelernt. Meine eigene Mutter hatte die Angewohnheit, mich damit immer wieder aufzuziehensie betonte das ‚ie‘ am Ende und es klang wie ‚Stefaniee‘! Auch war ich immerzu mit anderen Stefanies (meist waren es noch 5 bis 8 andere Mädchen mit diesem Vornamen) in einer Klasse seit der 1. Klasse bis zum Schulabschluss und auch sogar in meinen beruflichen Ausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen, weswegen man mich meist nur „Lütti“, Steff oder beim Vorund Zunamen rief, was ich nie mochte und mich ständig und durchgehend frustriert und später immer deprimierter fühlte. Ich fühlte mich also schon in Kindertagen und auch durchgehend in meiner Jugend abgeneigt, diesen Namen tragen zu müssen, nur weil meine Eltern ihn mir zum Tag meiner Geburt gaben. Er belastete mich seit meiner Schulzeit enorm!

Die Verbreitung des Namens Stefanie hatte in Deutschland während der 1960er Jahre stark zugenommen. In den 70er und 80er Jahren gehörte der Name durchweg zu den zehn am häufigsten vergebenen weiblichen Vornamen in Deutschland und war Anfang der 80er sogar einige Male auf Platz eins der Häufigkeitsstatistik. Seit Anfang der 90er hat seine Popularität kontinuierlich abgenommen, so dass seine Häufigkeit mittlerweile wieder auf das Niveau der 50er Jahre abgesunken ist. (Quelle: Wikipedia)

Dann gab es eine Zeit in meinem Leben, in der ich in einer sehr giftigen Beziehung lebte. Es nahm kein schönes Ende. Der Mann entpuppte sich als Narzisst, manipulierte mich und auch mein gesamtes Umfeld massiv, setzte mich unter starken Druck (Erpressung, etc.) und machte mein Leben zur sprichwörtlichen Hölle! Ich bangte um mein Leben, um das Leben meiner Kinder und flüchtete. Ich suchte bei den Behörden und auch sogar bei der Kirche um Unterstützung und erfuhr nur Ablehnung. Das Ende vom Lied: nur durch einen guten Anwalt bekam ich eines meiner zwei Kinder zurück und für dieses das alleinige Sorgerecht, der andere starb durch die Hand des Kindesvaters 2014 und das Einzige, was man mir sagte war „es war ein erweiterter Suizid!“. Ich lebte in dieser giften Beziehung einige Jahre, kurz nachdem ich den Namen Liliana annahm. Nur nannte mich dieser narzisstische Partner weiterhin Stefanie (und nicht mal „Schatz“ oder „Engelchen“, was man in einer Partnerschaft ja normalerweise so hört). Nennt man mich also beim Vornamen Stefanie, so katapultiert man mich zurück in die Zeit, in der ich nur unter Einschränkungen und Angst lebte.

Ich war einige Zeit sogar in psychiatrischer Betreuung (einige Nächte vollstationär in einer geschlossenen Station,über 9 Wochen in einer Tagklinik, mehrere Monate in ambulanter Betreuung und Selbsthilfegruppen der KBO Lech Mangfall Klinik in Landsberg am Lech) und habe mich nach Besuchen bei der Therapeutin nur schlechter und mieser gefühlt. Ich habe also auf eigene Regie hin alle Medikamente im Jahr 2018abgesetzt, Therapieplätze für andere Menschen freigemacht und bin nie wieder dorthin gegangen. Gleichzeitig habe ich durch einen Zufall zu einer Personaltrainerin für KravMaga gefunden, Frau Insa Benda, die nicht nur die körperliche Selbstverteidigung mit mir trainierte, sondern mich auch durch ein Mentaltraining brachte, bei dem ich wieder lernte, endlich wieder ich selbst zu sein.

Ich lernte meine Trauer zu bearbeiten und zu verarbeiten, ich lernte mir selber zu vergeben, ich lernte wieder mich selbst zu findenwer ich vor dieser Beziehung war, nämlich Liliana. Gleichzeitig löste ich mich komplett von meiner Mutter und brach (endlich) den Kontakt ganz ab. Ich lebe die Gebräuche und Jahreskreisfeste unserer heidnischen Vorfahren mit Augenmerk auf die Weisheiten der Edda. Umso wichtiger ist es daher für mich, nicht mehr in die Verlegenheit zu geraten, warum ich einen so sehr christlichen Namen trage, sobald ich der Ausweispflicht entsprechen muss. Beispielsweise wenn ich Rechnungen mit meinem Privatkonto begleiche, welches, gemäß dem Ausweis, über Stefanie Lüttgens und nicht Liliana Stefanie Lüttgens läuft.

Der Name Liliana ist ein italienischer, ungarischer und rumänischer meist weiblicher Vorname und stammt meines Wissens nach schon aus der Antike. Zum einen bezieht sich Liliana auf die Blume Lilie. Das Wort Lilie steht dabei ursprünglich höchstwahrscheinlich selbst für Blume. Im Christentum galt die Lilie selbst allerdings bis ins Mittelalter als heidnisch. Erst durch die biblische Susanna (von hebräisch Shushan „Lilie“) wurde diese Interpretation wiederum ins christliche gewandelt wie so vieles, was die Christen den Heiden ‚abkupferten‘, um die Christianisierung in Gang zu bringen. Nichtsdestotrotz ist der Name Liliana für mich eine Identifikation! Ich identifiziere mich mit ihm und trage ihn seit 2007 nach einer heidnischen Namensweihe. Doch leider wird mir ständig vor Augen geführt, dass ich ihn nicht offiziell trage. Da die heidnische Glaubensrichtung der nordischen Mythologie nicht als Religion und nicht mal als Sekte anerkannt ist, gibt es darüber natürlich auch leider keine Unterlagen oder Dokumente.

In meinem Selbstverständnis heiße ich Liliana seit mindestens 13 Jahren. Für mich gehört dieser Name zu mir, wie mein rechter Arm und auf ihn zu verzichten, käme für mich einer Amputation gleich. Freunde und Bekannte nennen mich Liliana. Selbst meine Kinder würden mich als Liliana vorstellen, wenn sie jemand fragt, wie ihre Mama heißt. Mein Ehemann nennt mich ebenso Liliana (und noch öfters sogar Lili, Schatzoder Engel). Ehemalige und aktuelle Kolleginnen kennen mich leider nur als Stefanie, eben weil es eine große Hemmschwelle ist, einen nicht ordnungsgemäß aufgeführten Namen bei Bewerbungen zu nennen. Er steht im Personalausweis, im Steuerbescheid, einfach in jedem offiziellen Dokument (Zeugnisse, Dienstpläne, etc). Da ist die Hemmung schier unendlich, seinen eigentlich genutzten Namen zu nennen bei einer Bewerbung. Es ist, als stünde ich zwischen zwei Stühlen und keiner lädt zum Verweilen ein: der eine ist unbequem, weil ich ihn nur mit Traumatischem verbinde. Der andere ist unbequem, weil er sich verboten anfühlt. Frustration macht sich wieder breitgenau wie damals in der Schulzeit, als alles so erschwert und ausweglos schien. Selbst mein Girokonto konnte ich nicht eröffnen mit dem Namen Lilianaes durfte nur allein Stefanie geführt werden. Ich kann nicht mal Waren bestellen unter meinem Namen Liliana und bei der Post abholen, denn ich könnte mich nur mit Stefanie ausweisen. Also eine permanente Erinnerung daran, dass mein Name Liliana nicht offiziell ist. Somit gibt es nur wenige Rechnungen (siehe Anhänge) an mich, die den Namen Liliana tragen.

Es ist zu dem auch der Name einer fremden Religion (heiliger Stephanus aus dem katholischen Glauben, bedeutet der Gekrönte, die Krone) und einer schlimmen Zeit in meinem Leben, mit der ich mich nicht identifizieren oder weiter hineinleben kann und möchte. Ich wünsche mir von Herzen, mit Ihrer Genehmigung meines Antrags, schon bald mit dem Namen Liliana Stefanie Lüttgens wählen gehen zu dürfen. Für manchen vielleicht unbedeutend, doch für mich als Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland essentiell für meine Identität.

Derzeit nutze ich, wo immer möglich, den Namen Liliana privat oder halbprivat, da ich somit nicht gezwungen bin, als Stefanie aufzutreten.

Ich habe Zeit gehabt, auf verschiedensten Ebenen zu ergründen, dass Liliana der Name ist, mit dem ich für den Rest meines Lebens angesprochen werden möchte. Die Kosten für die Namensänderung sind mir ungefähr bekannt und schrecken mich keinesfalls ab. Ebenso ist mir bekannt, dass ich mit Falschschreibungen wie Liliane, Lilliana oder Lilyanna rechnen muss. Aber genau oft kann man auch Stefanie falsch schreiben (mit ‚ph‘, ohne ‚e‘ am Ende, mit ‚y‘ oder mit doppeltem ‚ff‘die Möglichkeiten kenne ich leider alle ebenso!). All dies ist mir klar, ist jedoch kein Hinderungsgrund für mich.

Eine sehr enge Freundin hat vor ca.einem Jahr den Namen Felis in Nürnberg genehmigt bekommen. Sie brachte mich kürzlich überhaupt darauf, dass es möglich ist, den Vornamen im Ausweis zu ändern bzw. zu ergänzen. Seitdem habe ich alle öffentlich verfügbaren Informationen gesammelt um die Beantragung einer Namensänderung erbitten zu können. Ich bin 42 Jahre alt und konnte mir dieses Anliegen reiflich überlegen. Ich achte jeden religionsübergreifenden Austausch und bin dankbar für die Freiheit der Religionsausübung, die wir in Deutschland genießen dürfen.
 
Wie seinerzeit Cassius Marcellus Clay ist es mir aus diesem Grund ein wichtiges Anliegen, den christlichen Vornamen Stefanie zugunsten des antiken/ heidnischen Vornamens Liliana zurücktreten zu lassen. Cassius Marcellus Clay betrachtete seinen Namen als Sklavennamen. Für mich ist der falsche Name eine ständige Erinnerung an meine Mutter, welche mir diesen christlichen Namen gab und mich damit durchweg folterte.

Lediglich aus Respekt gegenüber meiner entfernten Familie (Tante/ Cousinen/ Cousin) werde ich den Namen Stefanie als Zweitnamen behalten, da aufgrund meiner angestrebten Namensänderung der Familienfrieden gestört sein könnte. Auch als Kompromiss zugunsten einer Namenskontinuität, da ich immer dort, wo eine Ausweisung notwendig war (Behörden, Finanzamt, Rentenkasse, Arbeitgeber, etc.), bisher zwangsläufig den Namen Stefanie nutzen musste.

Ich selbst habe seit Jahren keinen persönlichen Bezug zu dem Namen Stefanie und vermeide ihn zugunsten des Namens Liliana, wann es mir von Rechts wegen her möglich ist. Ich bitte darum, eingedenk Cassius Marcellus Clays, besser bekannt unter dem Namen Muhammad Ali, seit dieser zum islamischen Glauben übergetreten ist, meinen Wunsch im Namen der freien Religionsausübung nachzugeben.

Den Namen Liliana nutze ich bereits seit Jahren durchgehend und aktiv. Leider habe ich nicht eher erfahren, dass ich aus persönlichen und religiösen Gründen meinen Vornamen entsprechend ergänzen kann.

Ich hoffe um Unterstützung meines Anliegens der Namensergänzung.
Mit freundlichen Grüßen
,

Liliana Stefanie Lüttgens

Und dann hieß es erst mal warten. Man kann sich vorstellen, wie einem da das Herzerl bubbert, wenn man so einen Schritt wagt und auf das gute Ende hofft. Aber das ließ auf sich warten…

Ich erhielt eine Antwort darauf, dass es sinnvoll wäre, einige andere Stellen noch anzugehen, die ihr bestätigten, dass der Name Liliana für meine Identität wichtig sei. Also suchte ich diverse alte Rechnungen von Einkäufen raus, die ich irgendwann doch mal als Liliana tätigte, kopierte Poesiealben-Seiten und Briefe mit Briefumschlägen, reichte einen Bericht von meinem MentalCoaching ein, indem auch hervorging, wie sehr dieser Name für mich an Bedeutung trug und nutzte ab diesem Tag den Namen wirklich nur noch – überall! Ob Bestellungen, Unterschriften, Vorstellungsgesprächen, Arbeitsverträgen, etc.! Jetzt erst recht! Ich ließ alles als Kopie beim Landratsamt reinflattern und beharrte auf meinen Wunsch der Namensergänzung. Ich reichte dieser Sachbearbeiterin einfach alles ein, was sie wollte. Und bekam dann die Antwort, dass es zu guter Letzt noch ein psychiatrisches Gutachten geben muss, indem hervorgeht, dass ich es für mein psychisches Seelenheil brauche! WTF… 

Ich schrieb also erneut einen Brief an diese Sachbearbeiterin:

Sehr geehrte Frau D.,
mit Bedauern habe ich Ihre E-Mail vom 4. Februar 2021 erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich es damit nicht belasse und widerspreche dem. Ich wünsche weiterhin eine Ergänzung meines Namens zusätzlich zur seelischen Belastung aus dem gleichen Grund, wie es bei einer befreundeten Person möglich ist, die wiederum selbst Namensergänzungen aus religiösen Gründen heraus als Beispiel anbringen konnte, jedoch aus Gründen des Datenschutzes diese hier nicht nennen kann.
Ihr Geburtsname lautete Daniela. Der Name Daniela kommt aus dem Hebräischen und Aramäischen und ist die weibliche Variante von Daniel. Der Name setzt sich aus den hebräischen Wörtern „dan“, was „der Richter“ bedeutet und aus „el“, was „Gott“ heißt, zusammen. Die beliebtesten Bedeutungen für Daniela sind daher „Gott ist mächtig“ und „Gott ist mein Richter“. Auch für sie war das mit ihrer persönlichen, heidnischen Religion nicht vereinbar. Sie bringen an, dass der heidnische Glaube in Deutschland nicht anerkannt sei. Ein Umstand, an dem ich als praktizierende Heidin nichts ändern kann. Dennoch besteht in Deutschland Religionsfreiheit und es kann und darf nicht sein, dass eine Bürgerin gezwungen wird, einen Namen zu tragen, der ihre religiösen Gefühle verletzt.
Liliana ist der Name einer Pflanze. Stefanie ist die weibliche Form zu Stefan. Der Name ist altgriechischen Ursprungs und bedeutet „die Bekränzte“. Zahlreiche Heilige trugen den Namen Stephan, den auch der erste christliche Märtyrer Stephanus trug. Da ich den christlichen Glauben ablehne, kann mir nicht zugemutet werden, einen Namen zu tragen, der mich so intensiv an meine traumatischen Erlebnisse mit der christlichen Kirche erinnert. Eine Stellungnahme lege ich gerne bei, die ich nach Austreten aus der Kirche dem Pfarrbüro auf Nachfrage sendete.
Da der Austritt aus der Kirche mit für mich hohen Kosten verbunden war, habe ich dies erst vor kurzem (Februar 2020) getan – auch das war ein weiterer Schritt in meine wahre Identität. Den Brief an Dekan Grimm aus dem Pfarramt Fuchstal füge ich Ihnen bei als Anlage. Damals erhielt ich von besagtem Pfarramt, nämlich von Dekan Grimm, einen Antwortbrief, in dem er mir alles Gute für meinen weiteren Weg wünscht und dass er es gut findet, wenn ich so viel Kraft aus dem Glauben der alten Götter ziehe. Also sieht selbst ein Dekan der katholischen Kirche ja in dem, was ich für mich als Religion empfinde, eine Religion! Leider habe ich diesen Brief nicht mehr, sonst würde ich Ihnen diesen auch beifügen. Aber ich würde ohne zu zögern zu Dekan Grimm gehen und ihn bitten, mir genau das, was er damals an mich schrieb zu bestätigen.

Selbst in anderen Ländern wird das Neu-Heidentum als anerkannte Religion geführt und der katholischen Kirche gleichgestellt:

  • 1968: Church and School of Wicca (gegründet von Gavin und Yvonne Frost) in den USA staatlich anerkannt.
  • 1971: Church of All Worlds (gegründet von Oberon Zell-Ravenheart) in den USA staatlich anerkannt.
  • 1972: Ásatrúarfélagið wird in Island offiziell als Religion anerkannt.
  • 1975: Covenant of the Goddess erhält in Californien den Status einer gemeinnützigen religiösen Organisation.
  • 1980: Circle Sanctuary (von Selena Fox gegründet) wird in den USA als Kirche anerkannt.
  • 1990: Ár nDraíocht Féin (ADF) wird als gemeinnützige Glaubensgemeinschaft in den USA anerkannt.
  • 1994: House of Netjer (Kemetic Orthodoxy) wird in den USA anerkannt.
  • 1996: Åsatrosamfundet Bifrost wird offiziell in Norwegen als Glaubensgemeinschaft anerkannt
  • 1996: Temple of Isis wird in den USA offiziell als Kirche anerkannt
  • 1999: Foreningen Forn Sed wird gleichfalls in Norwegen als Glaubensgemeinschaft offiziell anerkannt.
  • 2003: Forn Siðr wird in Dänemark vom Kirchenministerium offiziell als Glaubensgemeinschaft anerkannt.
  • 2006: Reykjavíkurgoðorð wird als weitere Asenglaubensgemeinschaft in Island vom Staat anerkannt.
  • 2010 Druid Network in England erhielt von der Kommission für Stiftungen im Wohltätigseitsbereich den Status einer Religion.
  • 2011: Confesión Religiosa Wicca, Tradición Celtíbera wird von der spanischen Regierung als Religiöse Institution anerkannt und erhält im Register die Nr. 2560-SG/A. Spanien ist somit das zweite Land nach den USA und das erste in Europa in dem eine Wicca Tradition öffentlich als Religion anerkannt ist. Interessehalber die komplette Bezeichnung: Konfession: Heidentum, Religionsfamilie Wicca, Wiccazweig: Traditionelles Wicca, Tradition Celtiberia.
  • 2012: Dem Spanischen Beispiel folgend wird in Portugal Confesión Religiosa Wicca, Tradición Celtíbera ebenfalls als Religion anerkannt. Damit ist die Tradición Celtíbera die erste Heidnische Tradition die in zwei Ländern anerkannt ist.
  • 2012: Shamanic Association wird in Norwegen als Glaubensgemeinschaft offiziell anerkannt.
  • 2013: ALVA – Ásatrú Lore Vanatrú Assembly wird in Spanien als Glaubensgemeinschaft offiziell anerkannt.
  • 2014: Aar Aiyy erhält in der sibirischen Republik Sakha, Russland, staatliche Anerkennung als religiöse Organisation
  • 2014: Glastonbury Goddess Temple, seit 2001 ein öffentlicher Verehrungsort der Göttin (und somit lokal anerkannt), darf nun offizielle Hochzeiten durchführen. Damit kann man von einer Anerkennung her sprechen.

Ich bin mir sicher, es gibt noch mehr Länder, die das Neu-Heidentum als Religion anerkennen.
Demnach ist es augenscheinlich eine bestehende Religion. Sie ist zwar (leider) nicht in Deutschland als Religion auf dem Papier eingetragen, jedoch ist es nicht von der Hand zu weisen,
dass es eine Glaubensgemeinschaft gibt – auch ohne auf dem Papier zu stehen! Demnach ist einer meiner Gründe zur Vornamensergänzung sehr wohl aus religiösem Grund.
Obendrein bringen Sie das Argument der Namenskontinuität. Da ich meinen selbstgewählten Namen Liliana voranstellen möchte und mein Geburtsvorname sowie Familienname erhalten bleibt, ist, wie auch bei der erwähnten befreundeten Person, die Namenskontinuität gewahrt. Im Gegenteil! Es ist der Namenskontinuität deutlich dienlicher, wenn ich in Zukunft mit diesem gewählten Namen Liliana unterschreiben und wählen darf. Dem Namen unter dem mich nicht nur Freunde und Bekannte, sondern auch Familienangehörige kennen. Durch die weitere Nutzung von Stefanie als Namen ist hier eine ständige Verwirrung über meine Person gegeben.
Seit der Antragstellung auf Vornamensergänzung ist zudem auch inzwischen mein Arbeitgeber und Kollegenkreis informiert und nutzt inzwischen den Vornamen Liliana weitestgehend. Das fällt den meisten jedoch anfangs noch etwas schwer, denn ich stehe weiterhin mit meinem Geburtsnamen Stefanie in allen Dienstplänen, Dienstanweisungen und Anwesenheitslisten, etc.!
Sie sagten, es fehle das Gutachten der ambulanten Therapie, welches ich leider nicht bekomme. Ich habe heute erneut in der KBO Lech Mangfall Klinik in Landsberg am Lech angefragt, wie ich es beschaffen könnte, doch ohne Anwalt wird das leider nichts und die Kosten hierfür kann ich leider nicht aufbringen.
Ich habe mich also erneut um einen Termin bei meiner damaligen Therapeutin bemüht und einen telefonischen Gesprächstermin für den 15.2.2021 um 9 Uhr erhalten. Hier bitte ich Sie also um ein wenig Geduld und weitere Bearbeitungszeit, um ein Überdenken der bisherigen Entscheidung möglich zu machen.
Es bleibt zu erwarten, dass diese Therapeutin mir ein Gutachten erstellt, was ich Ihnen dann gerne zeitnah einreiche. Alte Unterlagen wollte ich bisher nicht an Sie senden, füge diese aber nun doch als Anlage bei. Diese Berichte betreffen allerdings nur den Zeitraum der stationären, wie teilstationären Aufenthalte. Sie geben nicht das wieder, was in der Ambulanz mit meiner damaligen Ärztin Frau Dr. R. oder meiner Psychotherapeutin Frau Schmidt in den Gesprächs-Sitzungen besprochen wurde.
Des weiteren habe ich mich in psychologische Behandlung begeben bei einer örtlichen Praxis in Fuchstal. Auch dort weiß man inzwischen seit einigen Gesprächen, wie es in mir und für mich aussieht mit meinem Namen. Ein Gutachten habe ich bisher noch nicht bekommen, würde mich aber weiterhin darum bemühen. Allerdings ist es eine Heilpraxis. Da würde ich gerne Ihre Rückmeldung bekommen, ob von dort ein Gutachten auch Gewicht hat. Ein schriftliches Gutachten würde ich mir sonst finanziell gesehen sparen, wenn es kein Gewicht hat, denn das würde wohl extra berechnet werden.
Sie sehen, es ist mir wichtiger als man glauben mag. Ich bin Liliana Stefanie Lüttgens und das möchte ich mit allem, was mir auf offiiziellem Weg möglich ist, auch auf dem Papier sein dürfen!

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Liliana Stefanie Lüttgens

Nur um für mich zu sortieren, Sie erhielten bereits:

  • schriftliche formlose Begründung vom 23.11.2020
  • Rechnung Sono Vitale vom 26.5.2012
  • Rechnung WordPress (‚Liliana‘ in Runenschrift des alten Futhark) vom 2.12.2020
  • Rechnung Naturkräuter vom 7.12.2020
  • Rechnung Pampered Chef vom 29.11.2020
  • 5 Kopien aus meinem „Poesie-Album“
  • E-Mail eines Vereins an mich vom 28.10.2020
  • Ärztliche Bescheinigung und Erklärung über den Verbleib verlorener Gutachten vom 10.12.2020
  • Bericht Lioness Self vom 2.1.2021

Als Anhang in dieser E-Mail hinzugefügt wurden:

  • Dieser Widerspruch vom 4.2.2021
  • Pfarrbrief nach Kirchenaustritt vom 20.2.2020
  • Begründung Kirchenaustritt vom 28.2.2020
  • Briefumschlag einer ehemaligen Freundin vom 23.10.2018 (Poststempel)
  • Der komplette KBO-Bericht (stationär/ teilstationär) 2014-2017
  • Rechnung Efeutraum vom 24.1.2015

Aber auch all das hier fruchtete nicht und meine Hoffnung schwand ein wenig. Man ritt weiter auf dem noch fehlenden psychiatrischen Gutachten herum.

Da aber ein Platz bei einem Gutachter (und es muss ein offizieller Gutachter sein, bei dem ich einen Seelenstriptease vorführe), sehr teuer ist (wir reden hier von bis zu €2500 oder mehr), habe ich das ganze erst mal auf Eis gelegt und werde weiter mit Fleiß meinen Namen Liliana offiziell nutzen und gebrauchen! Ich erhielt also im weiteren Verlauf meines Lebens bisher ein Arbeitszeugnis, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsverträge und Kündigung, weitere Rechnungen und Briefe, Emails, Pakete und sogar Corona-Tests aus dem Testzentrum mit dem Vornamen Liliana.

Ich weiß auch, dass im Amt für die Entscheidungen zur NamensERGÄNZUNG einfach absolute Willkür herrscht und andere bereits mit weniger Stress zu ihrem neuen oder komplett anderen Vornamen gekommen sind! Und genau das wird mich nicht davon abhalten, es immer wieder und wieder zu versuchen, bis endlich der Name Liliana auf meinem Personalausweis steht!

Ich hab hier tatsächlich nur von der ziemlich abgespeckten Version meiner Korrespondenzen erzählt. Eigentlich habe ich bisher einen ziemlichen Haufen an Unterlagen und ausgedruckten Emails hier liegen, die meinen Kampf um meinen Namen erst zeigen…

Ich habe sogar in diesem Jahr (2022) versucht, erst den Künstlernamen eintragen zu lassen, damit wenigstens Post zu mir kommt, falls ich mich mal ausweisen muss. Aber sogar den hat man mir verweigert – die Begründung erschließt sich mir leider nicht.

Aber zumindest steht nun tatsächlich mein Name mittlerweile in der Handwerksrolle und auch auf der Krankenkassen-Karte! Yeah! Eichsam ernährt sich das Mühhörnchen.. 


Benötigt jemand den Passierschein-a38?

Ich werde weiter berichten…


Update am 03. Januar 2025: 

Lange geschah hier nichts mehr, denn ich sammelte Mut, Motivation – und Munition, was immer es heißen mag! Nein, ich gehe nicht bewaffnet in eine Behörde, auch wenn ich das manchmal echt gerne täte. Doch ich bin gegen Gewalt und gegen Waffen. Und ich lebe mein Motto: 

Am Ende ist alles gut! Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!

Also wo sind wir heute? Heute sind wir über 4 Jahre später seit meinem ersten Versuch, meinen Vornamen Liliana in meine Dokumente mit eintragen zu lassen. Dieser Blogpost ist ja von November 2022 und erzählt oben schon rückwirkend und seither habe ich fleißig „Munition“ gesammelt. Ich habe also meinen Vornamen Liliana fleißig genutzt, wie mir vom Landratsamt damals empfohlen wurde. Ich hab da echt einiges zu liefern, wenn es darüber nachweise benötigt. Sogar einen Markenschutz habe ich unter dem Namen Liliana Stefanie Lüttgens beantragt. Ich habe gerade erst neues Papier und Druckertinte besorgt, ich kann also loslegen mit ausdrucken, damit ich diese „Munition“ auch mitnehmen kann, wenn ich wieder zur Behörde stapfe! Ja, man liest schon raus, dass das heute leider nicht ganz so erfolgreich verlief, wie ich erst gehofft hatte. Aber ich beginne einfach mal beim heutigen Tag mit dem heutigen Plan, endlich meinen Namen im Dokument eintragen zu lassen. 

Ich fuhr also heute früh um 9 Uhr gleich zum Bürgerbüro nach Fuchstal, um dort Personalausweis und Führerschein neu zu beantragen, denn seit dem 26. Juni 2024 ist es möglich, seinen Namen mit Geschlecht ohne weitere psychiatrische Gutachten ändern zu lassen. Ich war also hochmotiviert und nahm auch gleich Bargeld, Passfotos und das Stammbuch mit. Frau ist ja vorbereitet… 

Durch das Inkrafttreten des § 4 SBGG am 1. August ermöglicht der Gesetzgeber, dass Personen bereits mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 die persönliche Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamenabgeben können.

Dort angekommen wurde ich informiert, dass ich den Führerschein in Landsberg (mit Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle) beantragen bzw. neu ausstellen lassen kann. Dafür benötige ich einen aktuellen Personalausweis und ein biometrisches Passfoto. Tja, da haben wir den Knackpunkt. Ich brauche also erst den Personalausweis. Den bekomme ich aber laut der Dame nur in Landsberg beim Standesamt, wenn ich einen weiteren Vornamen eintragen möchte. Ok, dachte ich mir, fahre ich halt gleich noch dort hin. Ich bin grad äußerst motiviert und habe nichts besseres zu tun, als mich um meine Identität zu kümmern.

In Landsberg angekommen, erfuhr ich dann von den beiden sachbearbeitenden Damen folgendes: 

  • Eine Änderung des Vornamens geht nur gemeinsam mit einer Geschlechtsänderung
  • Es ist keine Vornamensergänzung möglich, nur eine Änderung. (kleine Anmerkung: Abweichend von anderen Behörden in Bayern, zum Beispiel: Nürnberg)
  • Wenn das Geschlecht nach einem Jahr wieder auf weiblich geändert werden würde, muss der alte Name „Stefanie“ wieder eingetragen werden und „Liliana“ entfällt!
  •  

Ok, also versuche ich nun erst mal den behördlichen Weg, gehe im Anschluss des informativen Gesprächs im Standesamt gleich rüber zum Landratsamt und suche da die Dame von damals, die allerdings inzwischen einen anderen Namen trägt. Statt Frau D. heißt sie nun Frau R.! Welch Ironie… 

Drüben in Landratsamt angekommen, erfuhr ich, dass die sachbearbeitende Dame sich heute nicht im Hause befinde. Schade Marmelade. Also ging ich unverrichteter Dinge zum Auto zurück. Aber ich war nicht allein! 

Die ganze Zeit über trug ich meine Mütze und darunter verbarg sich das Headset, mit welchem ich die ganze Zeit über meine liebe Freundin Felis in Nürnberg im Ohr hatte. Sie war die ganze Zeit bei mir, recherchierte bei den geringsten Zweifeln und schrieb all die Informationen der Damen in den verschiedenen Behörden mit, damit ich im Nachhinein  noch mal alles hier dokumentieren und erzählen kann. 

Wie witzig es doch ist, dass wir uns mittlerweile in einer Zeitepoche befinden, in der es ChatGPT gibt. Wir fragten also dort mal folgende Frage: 

“Warum ist es in Landsberg am Lech so schwierig, seine Vornamen zu ändern, wohingegen es in Nürnberg lediglich einer Erklärung und einiger Nachweise der Nutzung des Namens auf Verträgen und Rechnungen bedurfte?”

Antwort von Chat GPT: 

Der Unterschied in der Handhabung von Vornamensänderungen in Landsberg am Lech und Nürnberg liegt in den unterschiedlichen Interpretationen und Vorgehensweisen der zuständigen Behörden vor Ort. Obwohl es bundesweit einheitliche rechtliche Grundlagen gibt, ist die praktische Umsetzung oft von lokalen Faktoren abhängig. Hier sind die Gründe, warum Unterschiede auftreten

1. Ermessensspielraum der Behörden

  • Die rechtliche Grundlage für eine Vornamensänderung ist das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) oder das Transsexuellengesetz (TSG). diese Gesetze geben den Behörden einen gewissen Ermessensspielraum.
  • In Städten wie Nürnberg können die Behörden den Prozess kundenfreundlicher gestalten und weniger strenge Nachweise erfordern.
  • In kleineren Städten wie Landsberg am Lech legen die Beamten möglicherweise strengere Maßstäbe an, da sie die Regelungen konservativer interpretieren.

2. Unterschiedliche Verwaltungspraktiken

  • Die organisatorischen Abläufe in den jeweiligen Standesämtern oder Verwaltungsstellen können stark variieren. Größere Städte wie Nürnberg haben oft mehr Erfahrung mit Anträgen zur Vornamensänderung und standardisierte Verfahren entwickelt.
  • In kleineren Städten oder ländlichen Gebieten, wie Landsberg am Lech, fehlt manchmal diese Routine, was zu aufwendigeren Prozessen führt.

3. Mangelnde Sensibilisierung

  • In Städten wie Nürnberg, die oft eine größere und vielfältigere Bevölkerung haben, sind die Behörden häufig besser mit Themen wie geschlechtlicher Vielfalt oder den Bedürfnissen von Menschen, die ihre Vornamen ändern möchten, vertraut.
  • In konservativen Regionen oder kleineren Gemeinden gibt es möglicherweise weniger Bewusstsein oder Offenheit für solche Anliegen

4. Zugang zu Unterlagen

  • In Nürnberg wird möglicherweise mehr Gewicht auf gelebte Praxis (z. B. Nutzung des neuen Namens in Verträgen oder Rechnungen) gelegt.
  • In Landsberg am Lech könnte die Behörde darauf bestehen, dass ausschließlich formelle Dokumente (wie ärztliche Gutachten oder psychologische Stellungnahmen) vorgelegt werden.

5. Persönliche Haltung der Mitarbeitenden

  • Die individuelle Einstellung des Sachbearbeiters kann eine Rolle spielen. In kleineren Städten gibt es manchmal eine stärkere Orientierung an traditionellen Normen, während in größeren Städten ein pragmatischer oder progressiver Ansatz gewählt wird.

Fazit

Die Unterschiede entstehen vor allem durch die Auslegung des Ermessensspielraums, die Organisation der Verwaltung und die Erfahrung der Mitarbeitenden mit solchen Fällen. Es kann helfen, in schwierigen Fällen auf eine klare Rechtsgrundlage zu pochen und sich ggf. juristisch beraten zu lassen, um die Namensänderung durchzusetzen. Auch eine Beschwerde bei übergeordneten Behörden oder ein Antrag auf Verfahrensvereinfachung kann Erfolg bringen.

Wow! Ok, danke! Chat GPT wird immer sympathischer, wenngleich ich auch diese KI als sehr gefährlich erachte, so ist sie dennoch sehr informativ und gibt Hoffnung auf das noch fehlende gute Ende! Wir fragten erneut weiter:

“Was für Möglichkeiten gibt es noch, um eine Änderung des Vornamens erwirken zu können, wenn man in Landsberg am Lech lebt und bereits schon einmal das Verfahren durchlaufen hat und mit dem Verlangen nach einem Psychologischen Gutachten, welches aufgrund der aktuellen Wartefristen für psychologische Gutachten kaum zu erhalten ist, abgeschmettert wurde?”

Wenn du in Landsberg am Lech wohnst und bereits einmal versucht hast, deinen Vornamen zu ändern, dabei aber an der Forderung nach einem psychologischen Gutachten gescheitert bist, gibt es trotzdem einige Möglichkeiten, dein Anliegen voranzubringen. Hier sind praktische Ansätze, um eine Namensänderung dennoch zu erreichen:

1. Rechtliche Klarheit schaffen

  • Prüfe die Rechtsgrundlage der Forderung: Die Behörde beruft sich wahrscheinlich auf das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) oder das Transsexuellengesetz (TSG). Dort wird jedoch nicht immer zwingend ein psychologisches Gutachten gefordert, sondern nur dann, wenn die Behörde Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Notwendigkeit der Namensänderung hat. Du kannst prüfen (ggf. mit juristischer Hilfe), ob die Forderung nach einem Gutachten in deinem Fall rechtmäßig ist.
  • Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen: Wenn dein Antrag aufgrund des fehlenden Gutachtens abgelehnt wurde, kannst du Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass die Wartezeiten für psychologische Gutachten unangemessen lang sind und alternative Nachweise (z. B. gelebte Praxis) ausreichen sollten.

2. Alternative Nachweise erbringen

  • Gelebte Praxis dokumentieren: Zeige, dass du den gewünschten Vornamen bereits im Alltag nutzt, z. B. durch Verträge, Rechnungen, Bankunterlagen oder Nachweise von Behörden, die deinen neuen Namen akzeptieren. Viele Standesämter lassen sich von solchen Belegen überzeugen.
  • Ärztliche Stellungnahme statt psychologischem Gutachten: Wenn es schwierig ist, ein psychologisches Gutachten zu bekommen, kannst du versuchen, eine Stellungnahme von deinem Hausarzt oder einem Psychiater zu erhalten. Diese könnte die Ernsthaftigkeit deines Anliegens untermauern.

3. Unterstützung durch Beratungsstellen

  • Kontakt zu spezialisierten Organisationen: Es gibt Beratungsstellen, die Menschen bei Vornamensänderungen unterstützen, z. B. in Fällen, die unter das TSG fallen oder andere triftige Gründe vorliegen. Organisationen wie die dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) können dir Informationen, Kontakte und Argumentationshilfen geben.
  • Schlichtungsgespräch: Manche Beratungsstellen oder Anwälte können ein Schlichtungsgespräch mit der Behörde anregen, um eine Lösung ohne Gutachten zu finden.

4. Unterstützung durch Rechtsmittel

  • Juristische Beratung: Ein Anwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, kann prüfen, ob die Forderung der Behörde verhältnismäßig ist. Er kann dir auch helfen, eine Klage einzureichen, falls alle anderen Mittel scheitern.
  • Eilverfahren beim Verwaltungsgericht: Wenn die Behörde auf einem psychologischen Gutachten besteht und dies unbeschaffbar ist, kannst du beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren beantragen, um die Verhältnismäßigkeit dieser Forderung prüfen zu lassen.

5. Strategischer Ortswechsel

  • Umzug in eine andere Gemeinde: Wie bereits erwähnt, kann ein Umzug in eine Stadt mit pragmatischeren Behörden (z. B. Nürnberg oder München) den Prozess vereinfachen. Ein solcher Schritt ist zwar aufwendig, kann aber letztlich der schnellste Weg sein.

6. Öffentlichkeitsdruck aufbauen

  • Beschwerde bei übergeordneten Stellen: Du kannst dich an die Aufsichtsbehörde der zuständigen Behörde wenden (in Bayern oft die Regierung von Oberbayern) und auf die unzumutbaren Anforderungen hinweisen.
  • Petition oder Medienarbeit: Wenn deine Situation exemplarisch für viele andere ist, könnte öffentlicher Druck (z. B. über eine Petition oder Berichte in lokalen Medien) die Behörde dazu bewegen, die Anforderungen zu überdenken.

Fazit

Du hast mehrere Optionen, die du entweder einzeln oder kombiniert nutzen kannst. Es ist oft hilfreich, sich Unterstützung durch Beratungsstellen oder einen Anwalt zu holen, um der Behörde die rechtlichen Grenzen ihres Ermessens aufzuzeigen. Falls die bürokratischen Hürden unüberwindbar erscheinen, könnte ein Wohnsitzwechsel die effektivste Lösung sein.

Noch mal ein entwich beim Lesen der Zeilen ein angestrengter Atemzug, aber dennoch immer noch hoffnungsvoll auf das noch gute Ende suchend! Ok, ein Umzug ist jetzt nicht grad das, was mir vorschwebt. Ich entscheide mich also erst mal für das Sammeln von aktuellen Rechtsgrundlagen und neuen alternativen Nachweisen. Ich hab ja schon erwähnt, dass ich gerade erst Papier und Druckertinte besorgt habe. Sollte über den behördlichen Weg rein gar nichts möglich sein, lasse ich mich ggf. sogar noch mal von einem Anwalt beraten. So wichtig ist es mir! Und sollte das dann immer noch nicht das gute erlösende Ende sein, dann – so sagten die Damen im Standesamt – können wir den Weg über die Änderung vom Geschlecht gehen. Dann bin ich eben nicht mehr Frau Stefanie Lüttgens, sondern „nur“ noch Liliana Lüttgens. Ohne Frau! Sondern einfach nur ich! Klingt das nicht toll? 

Ja, finde ich auch! 

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