Antrag Schulbegleitung (Mai 2022) und Bewilligung Schulbegleitung (August 2023) kann man schon mal so machen

Eine Odyssee nimmt seinen Lauf – wäre auch ein toller Titel. Aber ich fang mal an mit meinen Gedanken…

Denn seit Juni ist einiges passiert hier und man höre und staune, aber wir haben seit letzter Woche eine Schulbegleitung! Kann es selber kaum glauben, denn sie ist tatsächlich eine wertvolle Bereicherung und hat in ihrer ersten Woche als Schulbegleitung unser Leben schwer verändert – zum positiven möchte ich betonen!

Vincent kommt tiefenentspannt heim, hat weder ausrastet noch Streit mit seinen Geschwistern oder mir, macht selbstständig seine Hausaufgaben und ist insgesamt viel zugänglicher und fröhlicher! An dieser Stelle möchte ich mich wirklich bei der Lebenshilfe Landsberg für dieses perfekte Match zwischen Vincent und der netten Schulbegleitung Frau D. bedanken! Ich bin so unsagbar beruhigt und dankbar für diesen tollen Start! 

Aber wo war ich stehen geblieben bei der letzten Erzählung? Ach ja, wir hatten also diesen einen Herrn R. vom Amt für Jugend und Familie hier und waren auch inzwischen erneut in der Autismus Ambulanz (Augsburg). Die Schulbegleitung wurde ja dahingehend leider abgelehnt wegen der hohen Anpassungsfähigkeit von Vincent. 
Nun war da auch noch diese Lehrerschaft des Grauens, die mir echt auf den Zipfel ging. Ausgrenzung noch und nöcher… 

Und plötzlich klingelt das Telefon im Juli kurz vor den Ferien: eine Frau H. vom Amt für Jugend und Familie meldete sich. Sie habe hier eine Akte von November 2022 liegen, die weder bewilligt noch abgelehnt wurde und sie würde sich fragen, ob diese noch aktuell sei bzw. ob der Bedarf bei uns noch aktuell sei. 

Ich fiel aus allen Wolken!! 

Anmerkung: die Akte müsste seit Mai 2022 da liegen, aber egal..!

Tatsächlich eskalierte ich am Telefon so sehr, dass mir danach die Tränen vor Wut aus dem Gesicht fielen, meine Jungs mir eine Küchenrolle brachten und ich vor lauter Fassungslosigkeit über diese Institution einfach keine Worte mehr fand! 

Das Telefonat ging ungefähr wie folgt: 

  • J (Jugendamt): Akte noch aktuell? Bedarf aktuell?
  • I (ich): Ja verdammt! Ich wünsche Akteneinsicht!!
  • J: oh, das ist ja dumm gelaufen. Wollen sie, dass ich die Akte bearbeite?
  • I: ja verdammt! Ich möchte immer noch Hilfe für mein Kind! Schneller denn je, sonst gebe ich es an meinen Anwalt weiter. Vinc benötigt dringend eine Schulbegleitung und einen Platz in der HPT!
  • J: ja dann brauche ich noch dies und jenes (faselt was von Schweigepflichtsentbindung, ärztliches Gutachten nicht älter als 2 Jahre, bla bla…)
  • I: wollen Sie mich ernsthaft verarschen? Sie haben ALLES davon in ihrer scheiß fucking Akte! (Ja, das habe ich genauso gesagt wie es hier geschrieben steht!) Und diese möchte ich zeitnah einsehen! Auch das gebe ich gerne meinem Anwalt so weiter, denn das, was sie hier betreiben, ist mal richtig gegen das Kindeswohl arbeiten! (Anmerkung: das geforderte Gutachten von der Autismus Ambulanz lag dem Kollegen bereits in der ersten Januar-Woche vor, habe es persönlich hingebracht!)
  • J: oh, da muss ich wohl noch mal schauen… 

Facepalm

Ich habe dann irgendwann wirklich mit Gebrüll aufgelegt, weil ich mir echt verarscht vorkam.
Das Ende vom Lied: ich habe ihr erneut per Mail noch mal die Kopien zukommen lassen, die ich bereits im Januar hingebracht habe. 

Eine Woche später (inzwischen Ferien) rief sie erneut an und entschuldigte sich für die ganze Verzögerung und sie würde nun die Schulbegleitung bewilligen. Nur leider kann man mir ja inzwischen viel erzählen, was vielleicht am Ende doch nicht stimmt. Hatten wir ja bereits mit der HPT, die uns im ersten Halbjahr mündlich am Telefon bewilligt wurde. Ich sagte also, dass ich es erst glaube, wenn die Bewilligung im Briefkasten liegt und ich vorher keine Ruhe geben werde. 
Zudem sagte sie mir zu, dass sie die Bewilligung noch an diesem Tag rausschickt. Allerdings würde die Schulbegleitung nur ab der 3. Schulstunde bewilligt werden. Und dann bin ich erneut ausgeflippt. Was soll denn dieser Quatsch werden? Es geht sich ja darum, dass die Inklusionskraft/ Schulbegleitung dafür sorgen soll, dass er eben nicht den Vormittag angestrengt da sitzt und ab der 3. Stunde die Kraft verliert, angepasst alles zu schaffen. Ich konnte nur den Kopf schütteln und mich wundern… 

Zwei Tage später lag tatsächlich die Bewilligung für das laufende Schuljahr 2023/24 im Briefkasten und ich konnte endlich verschiedene Träger offiziell damit beauftragen, eine Schulbegleitung für Vincent zu finden. Auch wurde sie für die gesamte Schulzeit inkl. Exkursionen und Ausflügen bewilligt! Und auch noch als pädagogische Fachkraft!

Jackpot!

Ich fragte also, was nun noch mitunter HPT sei, da diese ja auch bereits mündlich bewilligt wurde. Aber das stand nicht mal in der Akte. Schade – Marmelade! Wie war das mit der Forderung zur Akteneinsicht? 

Sie meldete sich Ende September wieder und meinte, sie würde diesen Fall und auch in Zukunft unsere Sachbearbeiterin sein und daher einen Hausbesuch wünschen. Hä? Wozu, wollte ich wissen. Und sie gab dazu nur eins wieder, dass man das bei Anträgen für die HPT so machen würde. Ach so, und wo waren die Kollegen damals, als Vincent 4 Jahre ab der 1. Klasse in die HPT ging? Ich schrieb ihr also zurück, dass ich gerne mit Vincent (und Geschwistern und meinem Mann) zu ihr ins Büro komme. Dann kann sie dort gerne Vincent kennenlernen und mir gleich die Akteneinsicht einräumen. Ich lieb beharrlich. 

Auch da blieb sie beharrlich und bot immer weiter an, dass sie gerne zum Hausbesuch kommen würde. Och nö, dachte ich mir, ich mach jetzt nen Termin mit ihr aus und fahre hin – mitsamt Kindern und Ehemann.

Als der Tag kam, es war der 18. Oktober, fuhren wir also gemeinsam als Familie hin. Ich habe Sven extra gebeten, den Tag früher Feierabend zu machen, damit er die arme Frau vom Jugendamt vor dieser hysterischen Furie (mich) beschützt. Vor Ort war es eigentlich ein recht freundliches Gespräch. Sie sagte die HPT wohl doch zu und dass sie nun alles zusammen hat in der Akte, um es im Fachbereich zu besprechen. Im Grunde haben wir da schon so was ähnliches wie eine Zusage bekommen. Allerdings habe ich noch gezielt gefragt, wie lange es bis zur schriftlichen Bewilligung/ Ablehnung dauert. Sie versprach 4 Wochen! Ok, das sollte reichen! Sven hat es ebenfalls gehört und ich teilte ihr freundlich mit, dass ich eine Untätigkeitsklage gemäß §75 Satz 2 (VwGO) in Erwägung ziehe – das wäre dann spätestens am 15. November, an dem ich meinen Anwalt anrufen werde. 

Oh man, ich kann es wirklich nicht fassen, was die Behörden mit einem machen, wenn man selber irgendwas einfordert oder um Hilfe bittet! Aber wehe, die Behörden wollen etwas von einem, dann sind die so fix, dass es einem schwindelig wird!

Ich warte übrigens immer noch auf den Termin für meine Akteneinsicht…

To be continued…

 

Nachtrag am 11.11.2023:

Seit dem letzten Text da oben ist nochmals etwas Zeit verstrichen! Aber genau so viel ist auch passiert..  

Es gab am 09.11. einen Anruf vom Jugendamt, dass der Bedarf für die HPT nun doch bei Vincent gesehen wurde und die Bewilligung wurde mir nun telefonisch (schon wieder) mitgeteilt. (Ach, echt? Bedarf wurde festgestellt? Nach über 1,5 Jahren? Nicht zu fassen, dass mir das unterging! /Ironie off) Die Dame fragte auch, ob ich mich bereits bei der HPT gemeldet habe wegen eines Platzes für Vincent. Ich verneinte mit der klaren Begründung, dass ich die Bewilligung erst glaube, wenn es schwarz auf weiß vor mir läge. Darauf sagte man mir, dass die schriftliche Bewilligung dann mit der Post raus gehe. Na klar, meinte ich, dann warte ich das mal ab, denn vorher glaube ich nicht das Blaue vom Himmel! (Freundlich kann ich ja mittlerweile…)

Die Dame meinte dann, sie würde selber in der HPT schon mal vorsprechen und für Vincent den Platz beantragen. Soll sie genre tun. Ich werde nicht einen Finger krumm machen und wieder wie ein Depp da stehen ohne was Schriftliches in der Hand. 

Am Nachmittag des selben Tages kam Post an vom Jugendamt: Bewilligung – für die Schulbegleitung! Ist ja nicht so, dass ich die nicht bereits in den Unterlagen habe. An der Stelle frag ich mich, wie vegetativ verhuscht man nur sein kann! Ich werde nun Montag abwarten und wenn bis dahin keine schriftliche Bewilligung für die HPT hier auf dem Tisch liegt, dann werde ich erneut dort anrufen und noch mal das Wort UNTÄTIGKEITSKLAGE in den Satzbau mit einfügen. Frist bleibt denen immer noch bis zum Mittwoch, den 15.11.2023! Ich bin sowas von angefressen. Aber das kann man sich auch selber ausmalen. 

Und ebenso des selben Tages fand ein Termin in der Schule statt für den offiziellen Nachteilsausgleichen. Anwesend warten die Klassenlehrkraft, die Dame vom MSD-A, mein Mann Sven und die Schulleitung. Wir haben festgelegt, welche Nachteilsausgleiche nun für Vincent festgelegt werden und wie alles in Zukunft dann auch durchgeführt werden soll. Wenn das schriftliche Dokument dafür bei mir eintrudelt, schreib ich darüber auch gerne noch mal ein paar Zeilen. Fakt ist: er bekommt Ausgleiche und die Noten werden dadurch auch besser! 

Man darf also gespannt bleiben, wie es nun weitergeht. 

 

Nachtrag am 18.11.2023:

Gestern waren wir zu einem Vorstellungsgespräch in der heilpädagogischen Tagesstätte. Wir wurden da sehr herzlich und freundlich begrüßt und Vincent hat auch einige Gruppen kurz besuchen dürfen, um seine früheren Betreuer und Betreuerinnen sehen zu können. 

Nach ein wenig Austausch mit der Einrichtungsleitung und der Gruppenleitung aus dem Jugendhaus (für Kinder zwischen 12 und 16 Jahren) über die letzten Jahre ohne HPT (während Vincent begleitet im Haus unterwegs war), sind wir dann kurz rüber zum Jugendhaus, um es uns mal anzusehen. Dort bekamen wir dann eine kleine Führung. Vincent war sichtlich aufgeregt und man spürte regelrecht seine große Vorfreude, endlich wieder Teil der Gruppe zu sein, dessen Kinder er zum Teil noch von damals kannte. 

Leider haben wir bis zum heutigen Tag immer noch keine schriftliche Bewilligung seitens dem Amt für Jugend und Familie erhalten, während die Teilnehmerliste für die Gruppe im Jugendhaus bereits Vincents Namen aufgenommen hat. Es liegt also eigentlich nur noch beim Jugendamt, ob Vincent recht zeitnah die Gruppe besuchen darf oder nicht. 

Ein Meilenstein! Ab wann Vincent dann die Gruppe besuchen darf, steht also noch nicht so genau fest. Aber das geschieht vermutlich relativ zeitnah, sobald die schriftliche Bewilligung hier bei mir eintrudelt. 

Montag soll es erneut ein Telefonat mit der HPT-Leitung und dann auch schon einen Probetag für Vincent vereinbart werden. Ebenso werde ich am Montag Erneut bei der Sachbearbeiterin vom Amt anrufen und mal wieder Druck machen. Langsam hab ich echt die Lust verloren und würde es echt gerne dem Anwalt übergeben. Doch Sven meint, wir sollten nun warten, denn eigentlich scheint alles doch noch in „trockenen Tüchern“ zu liegen. 

Warten wir es mal ab! Ich werde weiter berichten! 

Ein Gedanke zu „Antrag Schulbegleitung (Mai 2022) und Bewilligung Schulbegleitung (August 2023) kann man schon mal so machen

  1. Wir kennen die ganze Odyssee ja aus Deinen Erzählungen. Das Ganze dann aber nochmal schwarz auf weiß zu sehen und zu lesen lässt uns nur noch mehr Kopfschütteln und macht auch einen Außenstehenden echt wütend.
    Wir bewunderen die Hartnäckigkeit und den Kampfgeist den Du an den Tag legst wenn es um das Kindeswohls des eigenen Kindes geht – wie eine Löwenmama. Dank Deiner Hartnäckigkeit und des Durchhaltevermögens trägt es nun nach so langer Zeit Früchte. Herzlichen Glückwunsch und auch weiterhin so viel Kraft und Kampfgeist

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